Mein Kind kommt im Schuljahr 2022/23 in die 7. Klasse (Ü7)
Liebe Eltern,
wie in jedem Jahr informieren wir Sie, die Eltern, deren Kinder die 6. Jahrgangsstufe an einer Grundschule besuchen, über das aktuelle Aufnahmeverfahren in die Jahrgangsstufe 7 der weiterführenden Schulen.
Im Januar 2022 führen die Klassenleiterinnen und Klassenleiter der 6. Klassen mit jeder einzelnen Schülerin und jedem einzelnen Schüler sowie den Eltern ein individuelles Beratungsgespräch, in dem das Grundschulgutachten erläutert wird. In diesem Gespräch sollten die Entwicklung des Kindes umfassend erörtert und die Eltern hinsichtlich ihrer Entscheidung beraten werden. Diese Gespräche weren in Zeiten der Coronapandemie telefonisch stattfinden.
Es besteht an den Schulen der Sekundarstufe I/II – falls es die Coronapandemie zulässt – die Möglichkeit, sich an den „Tagen der offenen Tür“ mit dem Angebot der einzelnen Schulen und ihren pädagogischen Auffassungen bekannt zu machen (siehe Schulübersicht). Um alle Beratungsangebote effektiv nutzen zu können, erweist es sich als günstig, wenn Sie als Eltern mit Ihrem Kind gemeinsam Ihre Vorstellungen von einer guten Schule und deren Bildungsangebot besprechen. Dieses Gespräch hilft, Enttäuschungen und Fehlwahlen vorzubeugen
Am 28. Januar 2022 erhalten Sie mit dem Halbjahrzeugnis die Grundschulgutachten und Anmeldeformulare. Sie haben das Recht, neben dem gewünschten Bildungsgang für einen der drei möglichen Abschlüsse im Land Brandenburg auch die Wünsche für konkrete Schulen (Schulformen) anzugeben und evtl. Bedenken zum Grundschulgutachten zu äußern. Finden Ihre Bedenken keine Beachtung, können Sie diese schriftlich dem Grundschulgutachten beifügen lassen. Darüber hinaus benötigen wir Ihre Angaben zu einer zweiten Fremdsprache bzw. zum gewünschten Wahlpflichtfach.
Eltern, die aufgrund ihrer beruflichen Verpflichtungen eine ganztägige Betreuung für ihre Kinder wünschen, können sich über die Ganztagsangebote der Schulen informieren.
Für das Aufnahmeverfahren sind vollständige Angaben auf dem Antragsformular sehr wichtig. Diese Anträge sammelt der Schulleiter am 07. Februar 2022 ein. Über das WIE berät Sie die Grundschule bis Januar 2021. Die Unterlagen werden über das Staatliche Schulamt Cottbus an die gewünschte Schule weitergeleitet. Direkte Anmeldungen an den weiterführenden Schulen sind nicht möglich.
Sie, liebe Eltern, beschäftigt insbesondere die Frage nach den Aufnahmekriterien.
Die Oberschulen bieten die Bildungsgänge zum Erwerb des erweiterten Hauptschulabschlusses (erweiterte Berufsbildungsreife) und zum Erwerb des Realschulabschlusses (Fachoberschulreife) an. Wer an der Oberschule die Fachoberschulreife in einer bestimmten Qualität ablegt, erhält damit die Berechtigung zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe nach der 10. Klasse. Mit diesem Abschluss kann jeder Schüler/jede Schülerin an einer Gesamtschule oder an einem Oberstufenzentrum das Abitur ablegen in den Jahrgangsstufen 11 – 13. Damit sind die Oberschulen eine Schulform, die unabhängig von den persönlichen Voraussetzungen von allen Schülerinnen und Schülern „bewältigt“ werden kann, die in die Jahrgangsstufe 7 versetzt wurden.
Da alle Schulformen nach den gleichen Rahmenlehrplänen und der gleichen Ausbildungsordnung unterrichten, sollte geprüft werden, ob die gewünschte Schule das gewünschte Wahlpflichtfach bzw. die gewünschte Fremdsprache anbietet. Es ist im Übrigen unerheblich, welche Schulform Sie wählen, da der Weg zum Abitur an allen Schulformen offen ist für eine Beschulung bis Klasse 12 oder 13.
Beim Übergang in die Klasse 7 sind allerdings die Kapazitäten einzelner Schulformen und Schulen begrenzt. Wenn es an einer Schule mehr Bewerber als Aufnahmekapazität gibt, muss zwischen den Bewerbern ausgewählt werden. Das Auswahlverfahren wird nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien durchgeführt.
An allen Schulen können bis zu 10 % der Plätze für Härtefälle vergeben werden.
Dies trifft insbesondere zu, wenn
- aufgrund einer Behinderung lediglich eine bestimmte Schule erreichbar ist oder notwendige bauliche Ausstattungen oder räumliche Voraussetzungen an dieser Schule vorhanden sind,
- durch besondere familiäre und soziale Situationen Belastungen entstehen, die das üblicherweise Vorkommende bei weitem überschreiten oder
- aufgrund der Verkehrsverhältnisse eine ansonsten in Betracht kommende Schule nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreicht werden kann.
Ein besonderer Härtefall muss auf dem Anmeldeformular geltend gemacht und besonders begründet werden.
An Oberschulen erfolgt die Auswahl – abgesehen von besonderen Härtefällen – nach der Nähe der Wohnung zur Schule. Im Umfang von bis zu 50 % der Aufnahmekapazität können Schülerinnen und Schüler vorrangig berücksichtigt werden, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Es wird ein Aufnahmeverfahren in Bezug auf die Gesamtkapazität durchgeführt. Es erfolgen somit keine gesonderten Aufnahmeverfahren in Bezug auf die einzelnen Bildungsgänge.
An Gesamtschulen erfolgt die Auswahl zu einem Drittel der Kapazität entsprechend dem Bildungsgangwunsch zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Eignungsauswahl) und zu zwei Dritteln entsprechend dem Verfahren an Oberschulen (Wohnortnähe).
Der Besuch des Bildungsgangs zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife am Gymnasium setzt die Eignung voraus. Diese ist gegeben, wenn die Grundschule den Bildungsgang zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife empfiehlt und wenn die Notensumme der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch im Halbjahreszeugnis Klasse 6 die Zahl 7 nicht übersteigt.
An Gymnasien erfolgt das Auswahlverfahren nach Eignung, d.h. die am besten geeigneten Schülerinnen und Schüler werden aufgenommen. Ist die Eignung nicht gegeben, kann sie durch die Teilnahme am Probeunterricht erworben werden. Dieser findet in zwei Durchläufen am 11. März 2022 oder am 18. März 2022 statt. Ergänzend kann die Schulleitung ein Gespräch mit den Eltern und den Schülerinnen und Schülern führen. Bei gleicher Voraussetzung bzw. Eignung erhalten Schülerinnen und Schüler den Vorrang, für deren Aufnahme besondere Gründe sprechen. Ihr besonderer Grund sollte auf dem Anmeldeformular angegeben werden. Was als besondere Gründe anerkannt werden kann, entscheidet die aufnehmende Schule anhand rechtlicher Vorgaben.
Im gesamten Aufnahmeverfahren gehen die Anträge von Schülerinnen und Schülern, die von ihrer Erstwunschschule abgelehnt werden, an die Zweitwunschschule. Hier werden sie gleichberechtigt wie die Erstwünsche behandelt. Ein Zweitwunsch kann also auch einen Erstwunsch verdrängen!
Bei Bedarf wird im Staatlichen Schulamt Cottbus im Mai 2022 eine Ausgleichskonferenz für die Gymnasien durchgeführt.
Eltern von Schülerinnen und Schülern, deren Erst- und Zweitwunsch nicht erfüllbar ist, erhalten in der Zeit vom 23. – 29 Mai 2022 eine Übersicht von Schulen mit noch freier Kapazität und müssen noch einmal wählen und sich dazu äußern.
Die genannten Regelungen und die durchzuführende Aufnahmeprüfung an Gymnasien bewirken, dass sich das Aufnahme- und Zuweisungsverfahren über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Mit Postausgang vom 01. Juni 2022 erhalten dann die Eltern und Schülerinnen und Schüler den endgültigen Bescheid über die Aufnahme an der Schule bzw. wenn kein Wunsch erfüllt werden konnte, die Zuweisung an eine Schule mit noch freier Aufnahmekapazität. Mit weiteren Fragen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Klassenleiterin bzw. Ihren Klassenleiter oder an die von Ihnen gewünschte Schule der Sekundarstufe I/II (Gesamtschule, Oberschule, Gymnasium).
2022-23 Probeunterricht2022-23
Mein Kind kommt im Schuljahr 2022/23 in die 5. Klasse (Ü5)
Zeitplan für Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 5 für das Schuljahr 2022/2023